Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse für jede Unternehmensform

Für die Art des Jahresabschlusses gelten unterschiedliche Regelungen: Viele Selbstständige und Firmen müssen eine umfangreiche und anspruchsvolle Bilanz vorlegen. Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflern reicht dagegen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Beides fertigen wir für Sie an.

Die ausführliche Bilanzierung

Der Gesetzgeber regelt die Bilanzierungspflichten detailliert. Ein Jahresabschluss muss zahlreiche Daten enthalten, die über die momentane Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage Aufschluss geben. Aus den Werten ergeben sich auch die zu zahlenden Steuern sowie die Summen für erfolgsabhängige Ausschüttungen an Anteilseigner bei Kapitalgesellschaften. Wir fertigen zudem erforderliche Zusatzberichte wie einen Anhang oder Erläuterungsbericht an. Auch spezielle und ausführliche Berichte an Banken, Geschäftspartner oder andere formulieren wir.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beim Finanzamt nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen. Bei dieser Gewinnermittlungsart existieren deutlich weniger Pflichten. Dennoch bedeutet das einen bürokratischen und zeitlichen Aufwand, den wir Ihnen gerne abnehmen.

Betriebliche Steuerklärungen

Auf Basis Ihrer Jahresabschlüsse erledigen wir alle Ihre betrieblichen Steuerklärungen. Welche Steuern Sie genau bezahlen müssen, hängt jeweils von der Rechtsform Ihrer Firma sowie von weiteren Faktoren wie der erzielten Gewinnhöhe ab. Neben der Erstellung der Erklärungen und der Übermittlung an die Behörden prüfen wir auch die eingehenden Steuerbescheide.

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