Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Erbschafts- und Schenkungssteuer: unsere Leistungen

Vererben oder verschenken Sie Vermögen, fällt dafür ab einer bestimmten Summe Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Dabei kommt es jeweils darauf an, was Sie an wen zu Lebzeiten übertragen oder vererben. Für das Vererben eines Geldbetrags an Kinder gelten zum Beispiel andere Freibeträge und Regeln als bei einem Übertrag eines Unternehmens an einen entfernten Verwandten.

Anfertigung der Steuererklärung

Wir berechnen im Vorfeld, mit welcher Steuersumme Sie rechnen müssen. Dem kommt insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen in den Bereichen Immobilien, Grundstücke und Unternehmen Bedeutung zu. In diesen Fällen besitzen Sie Vermögen, das Sie vielfach nicht sofort zu Geld machen können. Entsprechend sollten Sie sich bereits vorab informieren, mit welcher finanziellen Herausforderung Sie rechnen müssen. Die Steuererklärungen werden von uns erstellt und an die Finanzbehörden übermittelt.

Langfristig planen

Auch bei der langfristig geplanten Steueroptimierung unterstützen wir Sie. Sie können bei der Schenkungssteuer alle zehn Jahre die Freibeträge ausschöpfen. Es kann sich lohnen, Vermögen nach und nach in diesen Intervallen zu übertragen.

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